Die Krüger Consulting GmbH („Krüger Consulting“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Abweichungen oder Ergänzungen sind schriftlich zu vereinbaren. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn sie formularmäßig in Vertragsdokumenten erwähnt werden. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB und vergleichbaren juristischen Personen. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht.
Der Vertragsschluss erfolgt durch ein Angebot von Krüger Consulting und eine Beauftragung des Kunden. Eine schriftliche Dokumentation, z.B. per E-Mail, ist zur Nachweisführung empfohlen. Auch eine mündliche Beauftragung kann durch eine Auftragsbestätigung dokumentiert werden. Krüger Consulting schuldet keine erfolgreiche Vermittlung, sondern die Bereitstellung geeigneter Bewerbungen. Die Einbindung Dritter zur Leistungserbringung ist zulässig.
Wiederkehrende Leistungen verlängern sich automatisch um jeweils drei Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Laufzeitperiode gekündigt werden. Bei vorzeitigem Verbrauch von Kontingenten verlängert sich der Vertrag automatisch. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
Der Kunde stellt Krüger Consulting alle notwendigen Informationen und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung. Er haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung dieser Informationen und stellt sicher, dass alle erforderlichen Rechte vorliegen. Bei Beauftragung von kreativen Leistungen gewährt der Kunde die Freigabe zur Ausführung.
Krüger Consulting räumt dem Kunden exklusive Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein, wobei diese Rechte erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung wirksam werden. Alle physischen Materialien bleiben bis zur Bezahlung Eigentum von Krüger Consulting.
Die Vergütung richtet sich nach den Vertragsunterlagen, zzgl. Umsatzsteuer. Für nicht abgerufene Leistungen eines Kontingents kann Krüger Consulting die volle Vergütung verlangen. Zahlungen sind in der Regel binnen 14 Tagen fällig.
Leistungsfristen gelten nur als verbindlich, wenn schriftlich vereinbart. Krüger Consulting ist von ihrer Leistungspflicht befreit bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen.
Krüger Consulting haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit offenbarten Informationen. Diese Verpflichtung gilt fünf Jahre nach Vertragsende, für Geschäftsgeheimnisse unbegrenzt.
Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bei Verarbeitung personenbezogener Daten wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO abgeschlossen.
Krüger Consulting darf den Kunden als Referenz nennen und erstellte Arbeitsergebnisse als Referenzmaterial verwenden.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Hamburg.
[Stand: April 2023]